Drei Buchstaben, die in der Steuerwelt erstaunlich oft falsch verstanden werden: DBA, das Doppelbesteuerungsabkommen. Viele halten es pauschal für etwas Gutes, das man unbedingt braucht. Andere halten dessen Fehlen für ein Schlupfloch. Beide irren, denn die Wahrheit ist, wie so oft, differenzierter.
Was ein DBA tut
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wer welches Einkommen besteuern darf, damit nicht beide gleichzeitig zugreifen. Es teilt die Besteuerungsrechte auf, etwa für Renten, Dividenden, Zinsen oder Immobilienerträge, und vermeidet so die doppelte Belastung.
Wer in Lateinamerika ein DBA mit Deutschland hat
Deutschland unterhält Abkommen mit mehreren Ländern der Region, darunter Argentinien, Ecuador, Mexiko und Uruguay, sowie ein neueres Abkommen mit Chile.
Eine bemerkenswerte Lücke: Mit Brasilien hat Deutschland sein Abkommen vor Jahren gekündigt, es besteht aktuell keines. Und eine ganze Reihe attraktiver Länder hatte nie eines, darunter Paraguay, Panama, Costa Rica, El Salvador und Peru.
Warum ein fehlendes DBA mal gut, mal schlecht ist
Ein fehlendes DBA ist nicht automatisch schlecht, und ein vorhandenes nicht automatisch gut.
Für den, der Deutschland sauber verlassen hat und in einem territorialen 0-Prozent-Land lebt, ist ein DBA oft schlicht irrelevant: Wo Deutschland nichts mehr besteuert und das Wohnsitzland Auslandseinkommen ohnehin freistellt, gibt es nichts aufzuteilen. Paraguays fehlendes Abkommen etwa stört diesen Menschen kein bisschen.
Anders liegt es, wenn du fortlaufende deutsche Einkünfte beziehst, eine Rente, Mieten, Dividenden aus Deutschland. Dann kann ein DBA wertvoll sein, weil es Doppelbesteuerung verhindert und Quellensteuern reduziert.
Die Lehre
Frag also nie „hat das Land ein DBA", sondern „brauche ich für meine konkrete Einkommenssituation eines". Wer alle Brücken nach Deutschland abbricht und in einem Territorialland lebt, braucht meist keines. Wer deutsche Einkünfte behält, profitiert oft von einem.
Carpe Diem
