Es ist einer der hartnäckigsten und teuersten Irrtümer unter auswandernden Rentnern: „Sobald ich im Ausland lebe, ist meine deutsche Rente steuerfrei." Der Gedanke ist verständlich, schließlich hat man Deutschland verlassen. Aber er ist in vielen Fällen schlicht falsch.
Warum Deutschland oft weiter zugreift
Die deutsche gesetzliche Rente ist eine Leistung aus einem deutschen System, und Deutschland beansprucht für solche Renten häufig ein Besteuerungsrecht, auch wenn der Empfänger längst im Ausland lebt. Über die sogenannte beschränkte Steuerpflicht kann das deutsche Finanzamt die Rente weiter erfassen.
Zuständig ist dafür eine zentrale Stelle, das Finanzamt für Renten im Ausland, das die im Ausland lebenden Rentner bundesweit betreut. Wer eine deutsche Rente bezieht und auswandert, sollte mit Post von dort rechnen, und sie keinesfalls ignorieren.
Das DBA entscheidet, wer besteuern darf
Ob es am Ende wirklich Deutschland ist, das besteuert, oder das neue Wohnsitzland, das hängt am Doppelbesteuerungsabkommen. Und hier wird es zum Labyrinth, denn jedes Abkommen regelt es anders.
In vielen deutschen Abkommen wird das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung dem Kassenstaat, also Deutschland, zugewiesen. Welches Land überhaupt ein Abkommen mit Deutschland hat, lässt sich der offiziellen Übersicht des Bundesfinanzministeriums entnehmen.
Der Sonderfall der Länder ohne Abkommen
Besonders aufpassen muss, wer in ein Land ohne DBA zieht, etwa Paraguay, Panama oder Costa Rica. Hier fehlt der Vertrag, der die Rechte sauber aufteilt. Im günstigen Fall greift nur Deutschland im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu, und das territoriale Wohnsitzland lässt die ausländische Rente ohnehin in Ruhe. Im ungünstigen Fall droht ohne Abkommen eine doppelte Belastung.
Was Rentner konkret tun sollten
Der wichtigste Rat lautet: Klär die Rentenbesteuerung vor dem Umzug, nicht danach. Lass prüfen, wie deine konkrete Rentenart im konkreten Zielland behandelt wird, ob ein Abkommen besteht und was es zuweist. Plane die deutsche Steuer als realen Posten ein, statt sie wegzuwünschen.
Die Lehre
Deutschland behält bei der gesetzlichen Rente oft das Besteuerungsrecht, und was genau gilt, entscheidet das jeweilige Abkommen, ein echtes Labyrinth. Wer das früh durchdenkt, erlebt keine Überraschung und kann seinen Ruhestand in Lateinamerika unbeschwert genießen.
Carpe Diem
